Egal ob Vorbereitung auf die HU oder aber Eintragungen aller Art nach Änderungen an Ihrem Fahrzeug, wir bieten Ihnen wöchentlich die Möglichkeit der Vorstellung bei einem zertifizierten DEKRA-Prüfer. 

DEKRA Automobil GmbH
Außenstelle Grimma
Gerichtswiesen 15
04668 Grimma
Telefon 03437/9884-0
Telefax 03437/9884-19

grimma.automobil@dekra.com



Wir übernehmen alle Formalitäten, damit Sie schnell und reibungslos auch diesen Termin hinter sich bringen können.

 

 Prüfungen:

- Hauptuntersuchung

- Abgasuntersuchung

- Spezielle Kfz-Prüfungen

- Sicherheits-, Winter- und Sommercheck

- Personenbeförderung

- Feinstaubplakette

- Kfz-Änderungen

 

Änderungsabnahmen:

- Gasanlagen in Kfz

- Einzelbetriebserlaubnis

- DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge

 

Damit Sie eine Sorge weniger haben!

Wir geben Ihnen die Sicherheit!

Prüfintervalle


 

Die Prüfintervalle für Haupt -und Abgasuntersuchung wurden mit Wirkung zum 1. April 2006 vereinheitlicht. Hier eine Übersicht mit den aktuell gültigen Fristen:

 

Fahrzeugart Erstunter-
suchung
Folgende
Untersuchungen

Krafträder 1)
einschließlich drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW Nutzleistung (z.B. Quads) 

nach 24 Monaten alle 24 Monate
PKW nach 36 Monaten alle 24 Monate

Wohnmobile 3)

   

- bis 3.500 kg zul. Gesamt-Gewicht

nach 36 Monaten alle 24 Monate
- über 3.500 bis 7.500 kg zul. Ges.-Gew. nach 24 Monaten alle 24 Monate;
ab 7. Zul.-Jahr
alle 12 Monate
- über 7.500 kg zuläss. Gesamt-Gewicht nach 12 Monaten alle 12 Monate
Anhänger (einschl. Wohnanhänger)    
- ungebremst nach 36 Monaten alle 24 Monate
- bis 750 kg zul. Gesamt-Gewicht nach 36 Monaten alle 24 Monate
- über 750 kg bis 3.500 kg zul. G.-Gewicht nach 24 Monaten alle 24 Monate
- über 3.500 bis 10.000 kg zul. G.-Gewicht nach 12 Monaten alle 12 Monate
Lkw / Nutzfahrzeuge (Auswahl) 2)    
- bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit nach 24 Monaten alle 24 Monate
- bis 3.500 kg zul. Gesamt-Gewicht nach 24 Monaten alle 24 Monate
- über 3.500 bis 7.500 kg zul. G.-Gewicht nach 12 Monaten alle 12 Monate

1) incl. "Trikes", sofern als Kraftrad zugelassen. In der Vergangenheit auch häufig Pkw-Zulassung - in dem Fall gelten die Regelungen f. Pkw 

2) Auswahl; Gesamtübersicht d. Regelungen für Nutzfahrzeuge u. Anhänger siehe BGBl Nr. 11 vom 8. März 2006, S. 470, www.bgbl.de 

3) Hauptuntersuchung setzt erfolgreich durchgeführte Gasanlagen-Prüfung voraus (soweit Gasanlage vorhanden ist)

BOSCH MODUL PARTNER

Autohaus Gey GmbH
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04779 Wermsdorf

 

Telefon:           034364/52305

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