Der DEKRA-Prüfer ist jeden Mittwoch in unserem Haus.
Machen Sie einen Termin und wir kümmern uns dann um Ihr Fahrzeug.
Egal ob Vorbereitung auf die HU oder aber Eintragungen aller Art nach Änderungen an Ihrem Fahrzeug, wir bieten Ihnen wöchentlich die Möglichkeit der Vorstellung bei einem zertifizierten DEKRA-Prüfer.
DEKRA Automobil GmbH
Außenstelle Grimma
Gerichtswiesen 15
04668 Grimma
Telefon 03437/9884-0
Telefax 03437/9884-19
grimma.automobil@dekra.com
Wir übernehmen alle Formalitäten, damit Sie schnell und reibungslos auch diesen Termin hinter sich bringen können.
Prüfungen:
- Hauptuntersuchung
- Abgasuntersuchung
- Spezielle Kfz-Prüfungen
- Sicherheits-, Winter- und Sommercheck
- Personenbeförderung
- Feinstaubplakette
- Kfz-Änderungen
Änderungsabnahmen:
- Gasanlagen in Kfz
- Einzelbetriebserlaubnis
- DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge
Damit Sie eine Sorge weniger haben!
Wir geben Ihnen die Sicherheit!
Die Prüfintervalle für Haupt -und Abgasuntersuchung wurden mit Wirkung zum 1. April 2006 vereinheitlicht. Hier eine Übersicht mit den aktuell gültigen Fristen:
Fahrzeugart | Erstunter- suchung |
Folgende Untersuchungen |
Krafträder 1) |
nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
PKW | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
Wohnmobile 3) |
||
- bis 3.500 kg zul. Gesamt-Gewicht |
nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
- über 3.500 bis 7.500 kg zul. Ges.-Gew. | nach 24 Monaten | alle 24 Monate; ab 7. Zul.-Jahr alle 12 Monate |
- über 7.500 kg zuläss. Gesamt-Gewicht | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Anhänger (einschl. Wohnanhänger) | ||
- ungebremst | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
- bis 750 kg zul. Gesamt-Gewicht | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
- über 750 kg bis 3.500 kg zul. G.-Gewicht | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
- über 3.500 bis 10.000 kg zul. G.-Gewicht | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Lkw / Nutzfahrzeuge (Auswahl) 2) | ||
- bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
- bis 3.500 kg zul. Gesamt-Gewicht | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
- über 3.500 bis 7.500 kg zul. G.-Gewicht | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
1) incl. "Trikes", sofern als Kraftrad zugelassen. In der Vergangenheit auch häufig Pkw-Zulassung - in dem Fall gelten die Regelungen f. Pkw
2) Auswahl; Gesamtübersicht d. Regelungen für Nutzfahrzeuge u. Anhänger siehe BGBl Nr. 11 vom 8. März 2006, S. 470, www.bgbl.de
3) Hauptuntersuchung setzt erfolgreich durchgeführte Gasanlagen-Prüfung voraus (soweit Gasanlage vorhanden ist)